

Am 15.07.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hennigsdorf nachfolgendes Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen:
Die Ziele der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung:
- der Schutz und die Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche
- die Sicherung und Ergänzung der wohnortbezogenen Nahversorgung
- die ausgewogene Entwicklung der ergänzenden Sonderstandorte
Als Leitbild der zukünftigen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung gilt das Prinzip der funktional- räumlichen Gliederung - Für die Umsetzung wird folgende hierarchische Struktur zugrunde gelegt:
- zentrale Versorgunsbereiche:
- Innenstadtzentrum
- Nahversorgungszentrum Nieder Neuendorf
- 5 Nahversorgungsstandorte:
- Hennigsdorf/Nord; Berliner Straße, Rosa-Luxemburg-Platz, Paul-Schreier-Straße, Suchbereich im südlichen Siedlungsgebiet
- 2 Sonderstandorte:
- Walter-Kleinow-Ring, Veltener Straße
Für die künftige Einzelhandelsentwicklung gelten folgende Leitzsätze:
- I. Leitsatz
- Zentrenlevanter Einzelhandel als Haupsortiment zukünftig nur noch im Innenstadtzentrum
- II. Leitsatz
- Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment in den zentralen Versorgungsbereichen und zur Gewährleistung der Nahversorgung auch an sonstigen integrierten Standorten
- III. Leitsatz
- Großflächiger nicht zentrenrelevanter Einzelhandel am Standort Veltener Straße, ausnahmsweise auch am Standort Walter-Kleinow-Ring
- IV. Leitsatz
- Zentrenrelevanter Einzelhandel als Randsortiment begrenzt zulässig
- V. Leitsatz
- Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstellen von landwirtschftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden oder weiterverarbeitenden Betrieben.
Die Sortimentsliste wird als ortstypische Sortimentsliste "Hennigsdorfer Liste" bei der zukünftigen Steuerung des Einzelhandels berücksichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Planungsrecht sukzessive an die fomulierten Ziele und Grundsätze des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes anzupassen und - wo erforderlich - das planungsrechtliche Instrumentarium zur Steuerung auszuschöpfen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist nach 5 Jahren zu überprüfen. Erforderliche Kurskorrekturen sind im Rahmen einer Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zu berücksichtigen.
16761 Hennigsdorf
Raum: 1.55
Fax: (03302) 877294
