
Das vorrangige Ziel von öffentlich geförderter Beschäftigung ist der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen sowie deren Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Öffentlich geförderte Beschäftigung soll aber auch Chancen eröffnen, schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Beschäftigung und die Möglichkeit der sozialen Teilhabe zu bieten,
wenn der regionale Arbeitsmarkt erschöpft ist.
Den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit verbindet der Landkreis Oberhavel mit dem Ziel, beschäftigungs-
wirksame, nachhaltige und für einzelne Regionen spezifische Projekte durchzuführen. Grundlage sind hier,
die durch den Landkreis Oberhavel beschlossenen Handlungsrichtlinien und der Orientierungskatalog.
Diese Projekte müssen insbesondere zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein.
Es darf durch die öffentlich geförderte Beschäftigung zu keiner Verdrängung von regulären Beschäftigungs-
verhältnissen kommen.
Seit dem 01.11.2005 nimmt der Landkreis Oberhavel im Verbund mit den Kommunen die Verantwortung
für die
- Planung
- Umsetzung
- Kontrolle
dieser Beschäftigungsprojekte wahr.
Im Auftrag des Landkreises ist für den Bereich des ehemaligen Altkreises Oranienburg der Fachdienst
„Beschäftigungsförderung“ in Hennigsdorf tätig.
Verbände, Vereine und sonstiges Institutionen (Träger von Projekten/ Maßnahmen), welche Projekte
durchführen wollen, wenden sich an den Fachdienst „Beschäftigungsförderung“.
Hennigsdorf
Fachdienst Beschäftigungsförderung
16761 Hennigsdorf
Fax: (03302) 2075981
Montag und Mittwoch:
8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 11 Uhr
Handlungsleitfaden zur Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung in 2010 [PDF: 95 KB]
Orientierungskatalog [PDF: 110 KB]
