Winterzeit bringt Stadtservice zum Schwitzen
Beräumt wird nach Prioritätenliste / Rücksichtnahme gefordert / Grundstückseigentümer haben auch Pflichten
Aktuell bietet das Winterwetter viel Abwechslung – und auch in den bevorstehenden Tagen wird so manches Ungemach schon angekündigt. Schon den ganzen Januar bis heute sind die 43 Mitarbeitenden mit 27 Fahrzeugen der Stadtservice Hennigsdorf GmbH unermüdlich im Einsatz, um entsprechend der Prioritätenliste – Hauptverkehrsstraße und wichtige Verbindungswege zuerst – Schnee zu schieben oder zu streuen. Oftmals wird auch nachgearbeitet, wenn die Situation es erfordert.
So kamen zuletzt 150 Kubikmeter Streusalz und 330 Kubikmeter Blähton auf die Hennigsdorfer Straßen und Gehwege. Teilweise 16 Stunden lang rollen die Fahrzeuge, so zum Beispiel am 3. Januar oder nach dem Eisregen am 25. Januar. Vor allem bei Neuschnee wird Streugut auch wieder zugeschneit, die Schneepflüge fahren deshalb auch zwischendurch. Gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme seien da gefragt, betont auch Hennigsdorfs Bürgermeister Thomas Günther. Mängel, die von Anrainern gemeldet werden, werden sukzessive bearbeitet, verspricht Thomas Weidner, Geschäftsführer der Stadtservice Hennigsdorf GmbH. Aber manches dauert eben.
Streugut wurde längst von zahlreichen Kommunen nachgeordert, auch von Hennigsdorf. Doch auch Logistikunternehmen rollen über Straßen und sind wetterabhängig. Lkw fassen nur bestimmte Mengen. Lieferengpässe entstehen, insbesondere bei langanhaltenden Kälteperioden, warnt der Fachmann. Die Stadtverwaltung erinnert aus gegebenem Anlass an die gültige Straßenreinigungssatzung.
Demnach sind Grundstückseigentümer mit Anliegerpflicht verpflichtet, eine Winterdienst-Firma zu beauftragen oder selbst zu Schippe und Streugut zu greifen. Bei Straßen ohne Gehweg ist jeweils ein Streifen von 1,50 Meter ab Grundstücksgrenze auf der befestigten Fahrbahn, die dem Grundstück zugewandt ist, zu beräumen. Besonders dem Freihalten von Entwässerungsschächten kommt große Bedeutung zu. Sonst kann das Schmelzwasser später nicht ablaufen und verwandelt zudem Pfützen in gefährliche Eisflächen. Auch sollte der Schnee auf den Grundstücken verbleiben und nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Überwegen ist besonders darauf zu achten, dass diese frei bleiben.
Verschmutzter Schnee, durchsetzt von Salz oder Sand, sollte außerdem nicht auf Baumwurzeln im Straßengrün gelangen. Das schädigt die Pflanzen und sorgt im schlechtesten Fall für das Erkranken der Bäume.
76 Kilometer Straße und 80 Kilometer Gehwege liegen in der städtischen Räumpflicht. Landesstraßen werden von der Straßenmeisterei beauftragt. Die Übersicht aller Straßen und Gehwege nach Prioritäten ist der Straßenreinigungsgebührensatzung zu entnehmen. Die Anliegerpflichten sind der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen.