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Neue Hebesätze für Grundsteuer geplant

Datum: 13.12.2024

Bescheide für Eigentümer ergehen erst im Frühjahr 2025 / Fälligkeiten müssen noch warten

Die Reform der Grundsteuer, die die Finanzämter erstmals seit 1935 durchführen, hat umfassende Auswirkungen auf die Arbeit der Stadtverwaltung. Alle Eigentümer waren angehalten, ihre Grundstücke einer neuen Bewertung zu unterziehen. Die neuen Messbeträge gehen nun in die Berechnung der Grundsteuer ein.

Die Kommunen indes, die wie Hennigsdorf aufkommensneutral bleiben, müssen neue Grundsteuer-Bescheide erlassen, die ab 1. Januar 2025 auf neuen Hebesätzen fußen. Bisher liegt der mit dem aktuellen Haushalts- und Finanzplan von der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf am 3. Dezember beschlossene Hebesatz bei 230 Prozent für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) und 410 Prozent für Eigentümer bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Kämmerer Matthias Krüger betont, dass das Land Brandenburg inzwischen ein Hebesatzregister veröffentlicht hat, das für Hennigsdorf eine Orientierung auf 200 Prozent für Grundsteuer A sowie 360 Prozent für Grundsteuer B vorsieht. „Sobald der Großteil der Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt der Stadt übermittelt wurden, werden wir der Stadtverordnetenversammlung eine eigene Hebesteuer-Satzung mit veränderten Hebesätzen vorlegen. Die Beschlussfassung soll am 25. Februar 2025 erfolgen“, betont der Finanz-Fachmann. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sollen die neuen Hebesätze dann gelten.

Deshalb werden alle Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer Eigentümer gebeten, zu Jahresbeginn noch keine Fälligkeiten in Sachen Grundsteuer zu bedienen. „Ende März, Anfang April 2025 ergehen die neuen Grundsteuerbescheide, dann ist für jeden Eigentümer ersichtlich, welche Grundsteuer wirklich anfällt“, erläutert Krüger.

Die Fälligkeiten am 15. Mai, 15. August und 15. November 2025 können dann regulär bedient werden. Im Mai wird der doppelte Betrag an Grundsteuer von der Stadtkasse eingezogen.

Wer damit Probleme hat oder wenn Fragen auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen Sabine Vogel und Madeleine Renvoisé-Touami des Fachdienstes Finanzen unter Telefon 03302 877197 oder 195 und unter der E-Mail-Adresse steuern@hennigsdorf.de mit ihrem Rat zur Verfügung. Sie finden auch für Einzelfälle Lösungen oder können Hinweise geben. Weitere Hinweise gibt es auch im aktuellen Amtsblatt.