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Sachkundige Mitglieder für kommunale Gremien gesucht

Datum: 08.01.2025

In den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung dürfen sich Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer ausdrücklich einmischen

Jedem Bürger und jeder Bürgerin steht es offen, aktiv die Arbeit der Kommune zu beeinflussen und Gestaltungsspielräume zu nutzen. Auf verschiedenen Wegen können diese sich informieren, Meinungen bilden, Standpunkte einbringen und Entscheidungen mitgestalten. Jeder und jede kann diese Möglichkeiten nutzen und sich ausdrücklich einmischen. Zum Beispiel in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wie dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur oder dem Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt. Sachkundige dürfen nicht in den Hauptausschuss berufen werden.

Die Aufgaben und Dienstleistungen der einzelnen Fachbereiche im Rathaus sind vielfältig und reichen von der Erarbeitung der Bauleitpläne bis zur Vergabe von Vereinsförderungen oder Satzungen. Aktiv die Aufgaben der Kommune mit zu beeinflussen und die eigene Expertise zu den Themen einzubringen, kann außerdem Spaß machen. Auf verschiedenen Wegen lässt sich das Leben in der Stadt mitgestalten. Ein Beispiel ist es, als sachkundige Einwohnerin oder Einwohner zu agieren.

Der sachkundige Einwohner oder die Einwohnerin ist beratendes Mitglied in einem Fachausschuss. Er oder sie werden von der Gemeindevertretung berufen. Diese Form der Mitbestimmung kann ein Einstieg in die Kommunalpolitik für diejenigen sein, die nicht gleich für die Gemeindevertretung oder den Kreistag kandidieren wollen. Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes sowie Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen diese Funktion nicht übernehmen, es sei denn, sie sind vom Dienst freigestellt - zum Beispiel, weil sie sich in Altersteilzeit befinden.

Idealerweise verfügen die Interessierten über besondere Fachkenntnisse, die sie in die kommunalpolitische Arbeit des jeweiligen Ausschusses einbringen können. Sie haben das aktive Teilnahmerecht. Das heißt, sie dürfen in dem Ausschuss, in dem sie berufen sind, das Wort ergreifen, Vorschläge einbringen, Fragen und Anträge stellen und sie begründen. Es ist also kein bloßes Dabeisitzen und Zuhören. Stimmberechtigt sind sie allerdings nicht, und ein Recht auf Auskunft (etwa Akteneinsicht) gegenüber der Verwaltung haben sie auch nicht. Das ist den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

Alle Details regelt die Kommunalverfassung des Landes. So heißt es in Paragraf 43, Absatz 4: „Die Gemeindevertretung kann Einwohner [...] zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner). Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter. § 30 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 31 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.“

Aus der Berufung zur sachkundigen Einwohnerin oder zum sachkundigen Einwohner leitet sich nicht das Recht ab, an Fraktionssitzungen teilzunehmen. Für ihre Arbeit und die aufgewendete Zeit erhalten die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger außerdem ein Sitzungsgeld von 30 Euro. So regelt es die Entschädigungssatzung der Stadt Hennigsdorf. Wer Interesse hat, kann sich unter www.hennigsdorf.de/sachkundige-einwohner das Online-Formular anschauen, ausfüllen und absenden. Neben Eigenbewerbungen sind auch Vorschläge aus der Bürgerschaft möglich. Dann gern per Post oder E-Mail an svv@hennigsdorf.de. Und zwar bis zum 2. Februar 2025.