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Nutzung der Laubsammelstelle untersagt

Datum: 14.05.2024

Grünschnitt und Pflanzenreste müssen zur Deponie gebracht werden

Der Landkreis Oberhavel hat der Stadt und der Stadtservice Hennigsdorf GmbH mit sofortiger Wirkung untersagt, Grünabfälle an der Laubsammelstelle am Hennigsdorfer Waldfriedhof anzunehmen. Dort dürfen nur noch Pflanzenreste gesammelt werden, die direkt vom Friedhof stammen.

Für alle Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer bedeutet das, dass sie ihre Grünabfälle zu zugelassenen Kompostieranlagen außerhalb der Stadt bringen müssen. Die Stadtservice Hennigsdorf GmbH, die sich für Parks und Beete sowie die Grünpflege im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet, sammelt Pflanzenreste und Rasenmahd in Containern, die ebenso auf die Kompostieranlage des Landkreises transportiert werden müssen.

Durch den gestiegenen zeitlichen Aufwand für den Transport und die Kosten, die an den Landkreis abgeführt werden müssen, werden in der Folge auch die Gebühren für die Grünflächenpflege und Straßenreinigung steigen. Die Gebühren werden einmal jährlich neu errechnet, die Kalkulation geht dann in die kommunale Straßenreinigungssatzung ein und wird von den Stadtverordneten beschlossen.

Wie die zuständige Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung, Petra Simon, informiert, wird Hennigsdorf gegen die Entscheidung des Landkreises Widerspruch einlegen. Die seit den 1950er-Jahren bestehende Laubsammelstelle, so die Begründung des Landkreises, werde ohne Baugenehmigung betrieben.

Alle Betroffenen müssen ab sofort den Recyclinghof des Landkreises in Germendorf ansteuern – Hohenbrucher Straße. Geöffnet hat die Anlage montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 15 Uhr. Alternativ sind alle zugelassenen Annahmestellen im Abfallkalender des Landkreises aufgeführt.