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Fragen und Antworten zur Insolvenz der
KeepLocal GmbH

Datum: 17.07.2024
Stadtgutschein Hennigsdorf betroffen / Betroffene mögen sich bis Ende Juli gedulden

Die überregional bekannte KeepLocal GmbH, die auch den Stadtgutschein Hennigsdorf herausgegeben hat, sah sich nach Auskunft der Rechtsanwaltskanzlei Staab & Kollegen in Saarbrücken gezwungen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken – Insolvenzgericht – vom 12. Juli 2024 wurde daraufhin der Saarbrücker Rechtsanwalt Andreas Liebaug der Kanzlei STAAB zum Sachverständigen sowie vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Da zahlreiche Fragen der Betroffenen auch an die Stadtverwaltung Hennigsdorf gerichtet werden, hier die Pressemitteilung dieser saarländischen Kanzlei. Demnach ist Aufgabe des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalters die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie die Aufklärung des Sachverhalts. Konkret sei zu prüfen, ob die KeepLocal GmbH zahlungsunfähig beziehungsweise überschuldet ist und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.

Weiterhin, heißt es in der Mitteilung, müsse geklärt werden, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können.

Bei der KeepLocal GmbH handelt es sich um ein Start-Up-Unternehmen. Seit der Gründung im Jahr 2019 wurde ein Gutscheinsystem zur Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels entwickelt. Vom Betriebssitz in St. Wendel aus wurden verschiedene Stadt-, Regional- und Partnergutscheine vertrieben. Auch wurden so genannte Mitarbeiterkarten angeboten. Hierbei handelt es sich um Wertkarten, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen und als steuerfreien Sachbezug abrechnen können.

Nach einer vorläufigen Schätzung der Geschäftsführung befinden sich derzeit Gutscheine im Umfang von rund 1,2 Miollionen Euro in Umlauf.

Bereits seit Anfang vergangener Woche ab 8. Juli 2024 können keine Gutscheine mehr eingelöst oder erworben werden, dies aus technischen Gründen. Die KeepLocal GmbH hat zudem ihre Partnerunternehmen gebeten, Gutscheine nicht mehr zu verkaufen, da diese nicht mehr aktiviert werden können. Dies gilt erst recht im laufenden (vorläufigen) Insolvenzverfahren, währenddessen Gutscheine weder ausgegeben noch eingelöst werden können.

In ihrem Insolvenzantrag hat die KeepLocal GmbH eingeräumt, zahlungsunfähig und überschuldet zu sein. Nach erster Einschätzung des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Andreas Liebaug, wird eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens nicht möglich sein.

Interessenten für eine Übernahme des Geschäftsbetriebes im Ganzen sind derzeit nicht vorhanden. Ungewiss ist aktuell, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können. Damit verbunden ist die Frage, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann. Derzeit erfolgt durch den Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung der sehr komplexen Sach- und Rechtslage, heißt es in dem Papier. Die Prüfung wird voraussichtlich bis Ende Juli andauern.

Sollten die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wird es nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen. Die Anmeldung von Insolvenzforderungen – wie unter anderen von der Verbraucherzentrale empfohlen – könnte jedoch erst nach einer etwaigen Insolvenzeröffnung erfolgen.

Alle Inhaber von Gutscheinen sowie Mitarbeitende der bis zu 2.000 regionalen Partnerunternehmen und sonstige Verfahrensbeteiligte werden ausdrücklich gebeten, sich bis Ende Juli zu gedulden und die weitere Veröffentlichung der Insolvenzverwaltung abzuwarten. Insbesondere soll von Einzelanfragen abgesehen werden, um eine effektive Bearbeitung des gerichtlichen Prüfungsauftrags zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Andreas Liebaug ist als langjähriger Spezialist im Bereich der Sanierung und Restrukturierung tätig und wird seit 2005 regelmäßig von Gerichten im Saarland und Rheinland-Pfalz als Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter bestellt. Neben dieser Tätigkeit berät Herr Liebaug Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit dem Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden.