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Ordnungsamt erfasst alle Hunde

Datum: 15.10.2024

Hennigsdorfer Vierbeiner nach Landesregelung ohne Rasseliste

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung. Diese schreibt vor, dass Hunde ab sofort beim städtischen Ordnungsamt angemeldet werden müssen.

Alle Besitzerinnen und Besitzer eines Hundes sind nun dazu verpflichtet. Zuvor galt das nur für große und schwere Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm.

„Die so genannte Rasseliste gibt es nun nicht mehr“, erklärt dazu Hennigsdorfs Fachbereichsleiterin Bürgerdienste, Monique Meyer. Damit sei es nun egal, welche Rasse, Größe oder welches Gewicht ein Vierbeiner habe. Bei der Anmeldung werden die persönlichen Daten des Halters sowie Ruf- und Zuchtname, Rasse, Wurfdatum, Farbe und die Nummer vom Mikrochip-Transponder des Hundes erfasst.

Wer seinen Hund bereits beim Steueramt registriert hat, bekommt die Möglichkeit, dem direkten Datenaustausch der Abteilungen im Rathaus zuzustimmen. Die Steuerbehörde kann dann die Daten, die bereits dort erfasst sind, an das Ordnungsamt weiterleiten. Das vereinfacht die Anmeldung und erspart den Hundehaltenden unnötigen Aufwand. Die betreffenden Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer werden in den kommenden Tagen von der Verwaltung dazu angeschrieben und können unkompliziert reagieren.

Die Hunde können auch online über www.hennigsdorf.de/hundehaltung registriert werden. Darüber hinaus können die Tiere zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Hennigsdorf angemeldet werden. Termine lassen sich auch online über die Website der Stadt www.hennigsdorf.de vereinbaren.

Neu ist in der Hundehalteverordnung des Landes, dass jeder Hund spätestens nach der achten Lebenswoche mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden muss. Das Verhalten des Hundes ist nun nach Abschaffen der Rasselisten dafür entscheidend, ob ein Tier als gefährlich gilt. Zum Beispiel, wenn es einen Bissvorfall gab. Für gefährliche Hunde gilt dann eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Entsprechende Änderungen der Hundesteuersatzung der Stadt Hennigsdorf sollen zum 1. Januar 2025 greifen.

Im gesamten Stadtgebiet von Hennigsdorf gilt eine Leinenpflicht. Austoben können sich die Tiere auf den Hundeauslaufplätzen der Stadt. Maßgeblich für die Regelungen dafür ist die Ordnungsbehördliche Verordnung.