Bundestagswahl steht am 23. Februar an
Fristen wegen knapper Zeit für Briefwahl einhalten
Rund 21.000 Wahlberechtigte sind in Hennigsdorf aufgerufen, am 23. Februar 2025 für den neuen Bundestag abzustimmen. Die Wahlbehörde beginnt in diesen Tagen mit dem Versenden der Wahlbenachrichtigungen. Diese bekommt jede Person automatisch, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, bis zum Stichtag 12. Januar 2025 in Brandenburg gemeldet war und am Wahltag 18 Jahre alt ist.
Sobald die Wahlbenachrichtigungskarte im Briefkasten liegt, können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Da aber über die Zulassung der Wahlvorschläge vom Bundeswahlausschuss noch nicht abschließend entschieden worden ist und erst daraufhin die Stimmzettel gedruckt und an uns versendet werden, können die Anträge frühestens Ende der ersten Februarwoche bearbeitet und die Briefwahlunterlagen verschickt werden. Bis dahin bittet die Wahlbehörde um Geduld und von Anfragen per E-Mail oder Telefon abzusehen.
Der letzte offizielle Termin zur Beantragung und Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, bis 15 Uhr.
Aufgrund des knappen Zeitfensters für die Briefwahl wird empfohlen, dringend auf die Abgabefristen zu achten. Auch steht das Briefwahl-Lokal im Hennigsdorfer Rathaus in der Zeit vom 10. bis 21. Februar 2025 allen Wählenden offen. Für die sofortige Stimmabgabe im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten sind der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen. Zusätzlich steht der Termin Freitag, 14. Februar 2025, von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Am Wahlsonntag selbst, am 23. Februar 2025, können alle Wählenden ihre beiden Stimmen in den 22 Hennigsdorfer Wahllokalen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr abgeben.
Wer in der letzten Januarwoche noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte im Hennigsdorfer Bürgerbüro oder bei der Wahlbehörde unter wahlen@hennigsdorf.de nachfragen. Dort kann mit einem Blick ins Wählerverzeichnis weitergeholfen werden.