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Öffentlicher Blick auf Grundwasserschutz

Datum: 29.04.2026

Pläne zur Neuausweisung des Schutzgebietes Stolpe liegen im Rathaus aus

Es geht Tropfen um Tropfen um die Quelle unseres Lebens: Was wird erlaubt und was wird verboten im neu festzusetzenden Wasserschutzgebiet Stolpe? Das geplante Gebiet erstreckt sich über weite Bereiche des Stadtgebietes Hennigsdorf und Flächen in Hohen Neuendorf und Velten.

Im Auftrag des Landkreises werden die entsprechenden Unterlagen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes ab dem 4. Mai 2026 auch im Rathaus Hennigsdorf öffentlich ausgelegt. Dort kann jeder bis zum 4. Juni 2026 Einblick in die Pläne nehmen.

Das Bürgerbüro im Rathaus hat montags und mittwochs von 8 bis 15 Uhr, dienstags bis 18 Uhr und donnerstags bis 17 Uhr zur Einsichtnahme geöffnet. Telefonisch können unter 03302 877217 Termine vereinbart werden oder per E-Mail aharupa@hennigsdorf.de.

Jeder kann seine Kritik und Anregungen zum Entwurf bis zum 18. Juni 2026 beim Landkreis schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorbringen. Die Pläne können auch online auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.

Zur weiteren Klärung der rechtzeitig eingebrachten Einwendungen wird dann noch ein separater Termin bekanntgegeben. Dort wird es die Möglichkeit geben, zu dem geplanten Wasserschutzgebiet persönlich Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen.