Inhalt

Obdachlosenangelegenheiten

Wenn Sie obdachlos sind oder Ihnen dies droht, dann stellen wir Ihnen sofort eine Notunterkunft zur Verfügung. Sie können dieses Angebot nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, für sich eine Unterkunft zu beschaffen. Dies gilt auch für Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten und für Ihre weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen Sie gewöhnlich zusammenleben. Sie gelten nicht als obdachlos, wenn Sie vorübergehend von Verwandten oder Freunden aufgenommen werden. Sie haben dann zwar keine eigene Wohnung, aber Sie haben ein Obdach. Eine Unterkunft für Obdachlose können wir Ihnen dann nicht zur Verfügung stellen.


Für die weitere Bearbeitung benötigen wir von Ihnen persönliche Unterlagen, wie z. B. Einkunftsnachweise, Unterhaltsverpflichtungen oder das Räumungsurteil. Die Gebühren betragen 10,00 Euro pro Tag/Nutzer.

 

Fußbereich