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Richtiger Umgang mit tierischen Ausreißern

Datum: 12.01.2022
Rathaus nicht immer die passende Adresse für gefundene Tiere / Vermeintlich entlaufene Katzen sind oftmals ein besonderer Fall 

Vergessene Koffer im Bus, das liegen gelassene Handy auf der Parkbank oder verlorene Schlüssel auf dem Gehweg – für solche Fälle ist das Fundbüro im Rathaus Hennigsdorf die richtige Adresse. Wenn einem allerdings ein fremder Hund zuläuft, ein Kanarienvogel zufliegt oder eine Schildkröte durch den Garten kriecht, ist dafür nicht das Fundbüro, sondern der Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe zuständig.

Aber nicht jedes zugelaufene Tier kann im Rathaus abgegeben werden. Als Fundtiere gelten entwichene Tiere, die einen Besitzer haben, also nicht herrenlos sind. Normalerweise sind das entlaufene oder entflogene Haustiere, die schneller waren, als ihnen ihre Besitzer folgen konnten. Wildtiere fallen nicht unter das Fundrecht.

Ein besonderer Fall sind auch vermeintlich entlaufene Katzen. Oft sind das Tiere, die vom ehemaligen Besitzer ausgesetzt wurden und damit als herrenlos gelten. Oder es handelt sich um Streuner, die zwar betteln, aber ein Zuhause haben. Für diese Katzen ist das Hennigsdorfer Rathaus nicht zuständig, da sie eben nicht unter das Fundrecht fallen. Das ist oft ein großes Missverständnis, sagt Teamleiter Thomas Köhler vom Hennigsdorfer Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe. Gerade in den ländlichen Ortsteilen der Stadt sind Katzen meist Freigänger und finden normalerweise wieder nach Hause. Die fälschlicherweise im Rathaus abgegebenen Katzen würden oft gleichzeitig von ihren Besitzern als vermisst gemeldet.

Findet jemand ein entlaufenes Tier, kann er das auch erst einmal in eigene Obhut nehmen, vorausgesetzt es wurde der zuständigen Behörde gemeldet und das Vorgehen ist mit dieser abgestimmt. Nimmt jemand ein entlaufenes Tier mit nach Hause, leint es an und füttert es, geht er auch tierschutzrechtliche Verpflichtungen ein, ist also dafür verantwortlich, betont Thomas Köhler. Er weist noch einmal besonders darauf hin, dass gefundene Tiere nicht ohne Abstimmung mit der zuständigen Fundbehörde einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung übergeben werden dürfen. Ein zugelaufenes Tier einfach zu behalten, ohne es der Fundbehörde zu melden, ist sogar strafbar, so Thomas Köhler.

Wer ein entlaufenes Tier vermisst oder findet, setzt sich bitte mit dem Fachdienst Allgemeine Ordnung und Gewerbe in Verbindung. (Telefon 03302 / 877 156) Zuständig für alle anderen Fundsachen, wie Koffer, Handys oder Schlüssel, ist das Bürgerbüro im Rathaus. (Telefon 03302 / 877158)

Die Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag: geschlossen

Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizeiinspektion Oberhavel für Fundtiere zuständig. (Telefon 03301 / 8510)