Inhalt

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ihre Einreichung!

Es gelten die Regeln des Bürgerhaushalts. Achten Sie bitte bei der Einreichung auf zu erwartende Kosten und die gegebene Zuständigkeit der Stadt Hennigsdorf.

Beispiele von Vorschlägen, die in den letzten Jahren leider aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Regeln abgelehnt werden mussten:

  • Thema „Straßen“: Zuständigkeit vieler Straßen liegt beim Land Brandenburg (Landesstraßen) und somit auch deren Restaurierung, Umbaumaßnahmen und Regeländerungen.
  • Thema „Bus“: Für eine Taktverdichtung im öffentlichen Nahverkehr ist der Landkreis zuständig, Kosten für eine Stadtbuslinie liegen über dem Gesamtbudget des Bürgerhaushaltes.
  • Thema „Projektkosten“: Bitte beachten Sie den Kostenrahmen von 20.000 Euro, Vorschläge wie die Errichtung eines Freibades oder Sportplatzes sind nicht über den Bürgerhaushalt umsetzbar.


Regelwerk

Aus Gründen der Chancengleichheit für Ihre Ideen und Vorschläge wurden die folgenden Regeln ausgearbeitet (diese gelten ab 2024).

  • Für die Projekte des Bürgerhaushaltes steht ein Budget von 150.000 Euro zur Verfügung.

  • Das Ergebnis der Abstimmungsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürgern ist als abschließend zu betrachten.

  • Im Bürgerhaushalt können Vorschläge zu Investitionen und Aufwendungen vorgeschlagen werden. Diese sollen i.d.R. einer Vielzahl von Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfern zugänglich sein. 

  • Abstimmen können alle Einwohnenden der Stadt Hennigsdorf.

  • Die Vorschläge müssen im Rahmen von 150.000 Euro umsetzbar sein und im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Die Kosten eines Vorschlags dürfen 25.000 Euro nicht überschreiten.

  • Vorschläge können nur nach Eröffnung des Bürgerhaushaltes am 01. August des Vorvorschlagjahres und bis zum jeweiligen Stichtag (31. Januar des Vorschlagjahres) eingereicht werden.

  • Die Vorschläge dürfen nicht gegen geltendes Recht (z. B. Gesetze & Beschlüsse) verstoßen.

  • Vorschläge, die im Rahmen von bestehenden Förderrichtlinien der Stadt förderfähig wären oder im Rahmen der institutionellen Förderung förderfähig sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden, um Doppelförderung auszuschließen.

  • Wird das Budget des Bürgerhaushaltes nicht ausgeschöpft, ist eine Übertragung in die Folgejahre ausgeschlossen.

  •   Auf Dauer angelegte Projekte, die kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, wie z. B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten oder die unverhältnismäßig hohe Unterhaltungskosten erfordern, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

  •   Bei wiederkehrenden Vorschlägen mit kulturrellem Veranstaltungscharakter wird die Stadtverwaltung dem FSK eine Empfehlungszwecks Positivliste aussprechen. Diese Empfehlung soll Erfahrungswerte gleicher durchgeführter Veranstaltungen beinhalten. Der FSK empfiehlt eine Belassung oder Streichung.

  •   Vorschläge, die lediglich auf monetären Zugewinn (z. B. Zuschüsse) ausgerichtet sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

 

 

Liste der Vorschläge

Liste der Vorschläge

Rückblick

Gewinnerliste