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Aufbruchgenehmigungen

Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Stadt und sind teilweise gebührenpflichtig. z. B. : Anlegen einer Grundstückszufahrt, Verlegung von Medien (Gas, Strom, Telekom, Kabel usw.)

Der Antrag ist formlos mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Antragsteller: Fam.-Name oder Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr.
  • Art des Aufbruches: z. B. Gas- oder Telekom-Hausanschluß
  • Ort des Aufbruches: Anschrift
  • Zeitraum des Aufbruches: von / bis
  • Bauleiter: Name und Tel.-Nr.

Beizufügen sind dem Antrag ein genauer Lageplan. Außerdem ist zu beachten, dass für die Verkehrsraumeinschränkung beim Landkreis Oberhavel, FD Verkehr die verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen ist.

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