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Dienstleistung A-Z

Führerschein (Anträge)

Jeder Einwohner der Stadt Hennigsdorf hat die Möglichkeit nachfolgende Anträge für Führerscheine entweder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hennigsdorf oder in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.

  • Begleitendes Fahren ab 17 Jahre
  • Umtausch/Umstellung des Führerscheines in EU-Klassen
  • Ersatzausstellung eines Führerscheins bei Namensänderung
  • Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Alle im Bürgerbüro der Stadt Hennigsdorf abgegebenen und bezahlten Anträge werden direkt an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Seit dem 01.05.2011 werden die Führerscheine des Landkreises Oberhavel nicht mehr bei bestandener Führerscheinprüfung ausgehändigt. 

Neu ab dem 19.01.2013 ist, dass alle nach diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre befristet werden. Führerscheine, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Das neue Dokument wird ohne Gesundheitsuntersuchung und ohne Prüfung ausgestellt.

Bei Führerscheinumstellungen sowie Namensänderungen im Führerschein besteht ausschließlich die Variante des Direktversandes durch die Bundesdruckerei. Hier ist bei der Beantragung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,09 EUR zu entrichten.

Der Stufenplan zum Umtausch sieht einen Umtausch wie folgt vor:

Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:

Geburtsjahrgang 1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022
Geburtsjahrgang 1959 bis 1964 bis zum 19.01.2023
Geburtsjahrgang 1965 bis 1970 bis zum 19.01.2024
Geburtsjahrgang 1971 oder später bis zum 19.01.2025
Geburtsjahrgänge vor 1953 bis zum 19.01.2033

 

Für die ab Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Alter des Dokumentes gestaffelt:

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 bis zum 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 bis zum 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 bis zum 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2008 bis zum 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009 bis zum 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 bis zum 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 bis zum 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 bis zum 19.01.2033

 

Zuständige Behörde für den Umtausch/die Erteilung ist:

Landkreis Oberhavel Fachdienst Verkehr

Adolf-Dechert-Straße 1 | 16515 Oranienburg


HINWEIS: Das persönliche Erscheinen ist zwingend notwendig. Eine Vertretung ist nicht möglich!

Notwendige Unterlagen für die Neubeantragung

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag. Bei Minderjährigen auch die Unterschrift eines Personensorgeberechtigten.
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses.
  • Ärztliche Bescheinigung der eigenen Sehtauglichkeit.
  • ein aktuelles Lichtbild (45x35 mm Hochformat, ohne Rand, Darstellung des Antragstellers in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • gültiges Ausweisdokument (u.a. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Falls vorhanden: alter Führerschein

Notwendige Unterlagen für den Umtausch

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • ein aktuelles Lichtbild (45x35 mm Hochformat, ohne Rand, Darstellung des Antragstellers in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • gültiges Ausweisdokument (u.a. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • alter Führerschein

Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Oberhavel: www.oberhavel.de.

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