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Fluglaternenverbot/Skylaternen

In Brandenburg ist die Verwendung von Fluglaternen seit dem 3. Februar 2010 untersagt. Nach § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über den Betrieb von Fluglaternen ist es verboten, unbemannte Ballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Vom Verbot sind Fluglaternen aus Papier betroffen, diese sind auch unter den Namen Kong-Ming-Laternen, Himmelslaternen, Skyballons oder auch als Glückslaternen bekannt.

Die aus Asien stammenden Fluglaternen erfreuen sich zuletzt ständig zunehmender Beliebtheit. Durch die Kombination einer offenen Feuerstelle mit einer leicht entflammbaren Hülle stellen sie jedoch eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Starter einer Fluglaterne hat weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons. Dieser erreicht Flughöhen von mehreren hundert Metern und Flugweiten von mehreren Kilometern. Mit der Verordnung sollen insbesondere Haus- und Waldbrände verhindert werden. Ein Verstoß gegen diese Verordnung, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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