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Dienstleistung A-Z

Fundtiere

Falls Sie ein Tier vermissen oder gefunden haben, setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Allgemeine Ordnung / Gewerbe in Verbindung.

Da Tiere dem Fundrecht unterliegen, hat der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige, die Möglichkeit auf Eigentum an dem Fundtier. Der Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen, wenn ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat oder der Finder auf sein Recht verzichtet. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich mit Ihrer Fundtiermeldung bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Hinweise zu "Fundkatzen":
Bei dem Fund von Katzen handelt es sich oftmals um Tiere, die vom ehemaligen Besitzer ausgesetzt und damit herrenlos sind, bzw. von ausgesetzten Katzen abstammen oder um Katzen, die zwar betteln, jedoch ein Zuhause besitzen. Katzen unterliegen somit nur in Ausnahmen dem Fundrecht.

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