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Dienstleistung A-Z

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie alkoholische Getränke an andere Personen gewerbsmäßig ausschenken oder ausgeben, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, wenn die Getränke vor Ort verzehrt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) selbstständig tätig werden. Auch wenn Sie nur vorübergehend einen Bierstand, einen Grill oder ähnliche Einrichtungen betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken.

Anzeigepflicht und Anzeigefrist gemäß Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen.

In dieser Anzeige ist auch anzugeben:

  • um welche Betriebsart es sich handelt und
  • ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.


Dafür bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen des für den Antragsteller zuständigen Finanzamtes

Gebühren

  • natürliche Personen 26,00 Euro
  • juristische Person, mit einem  gesetzlichen Vertreter 31,00 Euro
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 Euro
  • bei Ausschank von alkoholischen Getränken, erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 Euro
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