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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung

Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Bei Ausländern darf die selbständige Gewerbeausübung nicht durch Auflagen der Ausländerbehörde verwehrt sein (gilt nicht für EU-Bürger).

Soll ein so genanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe ausgeübt werden (§ 38 GewO), z.B. An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Reisebüros, Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, Detekteien, so ist neben der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes zu beantragen.

Soll ein Handwerk als Gewerbe ausgeübt werden, so ist bei zulassungspflichtigen Handwerken (Voraussetzung Meisterbrief) die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle) zur Erlangung der Handwerkskarte erforderlich. Bei zulassungsfreiem oder handwerksähnlichem Gewerbe ist die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke (zur Erlangung der Handwerkskarte) sowie Inhaber handwerksähnlicher Betriebe (zur Erlangung der Gewerbekarte) erforderlich. In jedem Fall sind alle handwerklichen Tätigkeiten eintragungspflichtig bei der Handwerkskammer Potsdam.

Auskünfte hierzu erteilt die:

Handwerkskammer Potsdam

Charlottenstraße 34–36 | 14467 Potsdam

Wichtige Informationen zur Betroffenenauskunft nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Bereich Gewerbe und Ordnung, finden Sie hier:

 

Gewerbeanmeldung

Jede natürliche oder juristische Personen, die einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Zum selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes zählen alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht die Ausübung eines Reisegewerbes darstellen oder die nicht auf festgesetzten Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) ausgeübt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb im Stadtgebiet Hennigsdorf liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. Dasselbe gilt auch für Zweigniederlassungen sowie selbständige oder unselbständige Zweigstellen. Sie erhalten nach der Gewerbeanmeldung eine Anmeldebestätigung.

 

Gewerbeummeldung

Ein in Hennigsdorf gemeldetes Gewerbe verändert sich, wenn:

  • der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird
  • die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.

Hierbei bedarf es einer Gewerbeummeldung. Sie erhalten nach der Gewerbeummeldung eine Ummeldebestätigung.

 

Gewerbeabmeldung

Wird ein Gewerbe:

  • durch Schließung
  • durch Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt / Gemeinde
  • durch Ausscheiden aus einer Gesellschaft
  • durch Änderung der Rechtsform aufgegeben, so bedarf es einer Gewerbeabmeldung. Sie erhalten nach der Gewerbeabmeldung eine Abmeldebestätigung.


Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen können hier online beantragt werden.


Notwendige Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung:
    Personalausweis oder Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich den Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeummeldung:
    Personalausweis oder Reisepass und die Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeabmeldung:
    Personalausweis oder Reisepass und die Gewerbeanmeldung


Gebühren

Gewerbeanmeldung:

  • natürliche Person 30,00 €
  • juristische Person 55,00 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 15,00 €

Gewerbeummeldung:

  • natürliche und juristische Person 25,00 €

Gewerbeabmeldung:

  • natürliche und juristische Person 10,00 €
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