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Dienstleistung A-Z

Gewerbliche Erlaubnisse / Gestattungen

Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis (z.B. Bewachungsgewerbe, Maklergewerbe, Pfandleihgewerbe, Versteigerergewerbe, Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Betreiben von Spielhallen etc.). Neben der Erlaubnis ist die Anzeige zur Gewerbe-Anmeldung für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen. Nähere Informationen bezüglich der erforderlichen einzureichenden Unterlagen erhalten Sie beim Fachdienst Allgemeine Ordnung/ Gewerbe.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag sowie der Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Führungszeugnis 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Für die Erteilung von Erlaubnissen wird eine Gebühr nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) i.V.m. der Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) des Landes Brandenburg erhoben.

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