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Gleichstellungsangelegenheiten

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Zur Verwirklichung dieses Grundrechts wurde das Landesgleichstellungsgesetz erlassen, das unter anderem für Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt. Die Umsetzung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes in den Gemeinden wird durch die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt.

Ziele der Gleichstellungsarbeit

  • gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
  • Abbau der Benachteiligung von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen

Die Gleichstellungsbeauftragte ist intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf, extern für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hennigsdorf tätig. Sie steht ihnen zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Diese dienen insbesondere der Information darüber, wie in der konkreten Situation weiter vorgegangen werden kann, sowie der Vermittlung zu den kommunalen, öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen. Das Hauptaufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten besteht in der Bewusstseinsbildung, damit die Gleichstellung von Frauen zur Selbstverständlichkeit im öffentlichen und privaten Leben wird.

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