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Dienstleistung A-Z

Melderegisterauskunft Erteilung

Leistungsnummer: 99115004001000

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Voraussetzungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

E-Payment

Hinweis bei Nutzung des Onlinedienstes:
In diesem Online-Antrag können Sie die Gebühren über ein Online-Bezahlverfahren bezahlen.
Folgende Zahlungsmethoden sind verfügbar: giropay, PayPal, Kreditkarte

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

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