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Parkraumbewirtschaftung

Parkplätze sind ein knappes Gut, welches nicht beliebig vergrößert werden kann. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, bedarf es entsprechender Regelungen. Daher wurde in der Stadt Hennigsdorf die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Hintergrund für die Einführung war eine effizientere Nutzung des vorhandenen Parkraumangebotes durch die Einführung einer Gebührenpflicht und einer Höchstparkdauer. Dadurch wurde erreicht, dass die vorhandenen Parkplätze insbesondere den Kunden, und durch die Einführung der Anwohner-Parkausweise, auch den Anwohnern zur Verfügung stehen.

Alle Anwohner der Stadt mit Erstwohnsitz in den bewirtschafteten Bereichen können, sofern sie über keinen privaten Stellplatz verfügen, für ihr Erstfahrzeug einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit in der jeweiligen Parkzone im Umfeld ihrer Wohnung erhalten. Die Anträge werden im Fachdienst Allgemeine Ordnung entgegengenommen und an die genehmigende Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel weiter geleitet.

Weiterhin können Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen (u.a. Pflegedienste) eine befristete Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für die bewirtschafteten Bereiche der Stadt Hennigsdorf beim Straßenverkehrsamt Oberhavel (Genehmigungsbehörde) einreichen.
Damit werden bestimmte Erleichterungen (z. B. parken ohne Parkschein oder parken im Anwohnerparkbereich) für diese Unternehmen möglich.
Diese Antragstellung ist grundsätzlich formlos, direkt an die Genehmigungsbehörde zu richten.

 

Beantragung Bewohnerparkausweis:
Dafür sollten Sie folgende Dokumente bereithalten: Personalausweis o. Reisepass bzw. Bestätigung der Meldebehörde, sowie Führerschein, Fahrzeugschein,  ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters, wonach die Befugnis zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.

 

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