Inhalt

Reisegewerbe / Reisekarten

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet (zum Verkauf anbietet) oder
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte erhalten Sie bei uns, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hennigsdorf haben. Da es inhaltliche und persönliche Beschränkungen geben kann, empfehlen wir Ihnen, mit uns direkt in Kontakt zu treten!

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses i.V.m. Meldebescheinigung
  • Vorlage eines Führungszeugnisses für Behörde, nicht älter als 3 Monate
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren vorliegt bzw. anhängig ist.
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes vom Wohnsitz bzw. vom Betriebssitz

Gebühren

  • unbefristet 40,00 € bis 500,00 €
  • befristet, je angefangenem Jahr 20,00 € bis 150,00 €
Fußbereich