Sterbefallbeurkundungen
Sterbefälle in Hennigsdorf oder Oberkrämer werden in unserem Standesamt beurkundet. Sie sind innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Nach der Beurkundung werden die entsprechenden Sterbeurkunden ausgestellt.
Wurde durch die Angehörigen ein Bestatter beauftragt, so übernimmt dieser meist den Gang ins Standesamt.
Notwendige Unterlagen
- vom Arzt ausgestellter Totenschein
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/Reisepass
zusätzlich:
- bei Verheirateten/in Lebenspartnerschaft: Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Verwitweten bzw. Geschiedenen: Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungs-/Auflösungsbeschluss
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Gebühren
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist kostenlos. Für die Ausstellung von Urkunden fallen folgende Gebühren an:
- Sterbeurkunde: 15,00 €
- jede weitere, im selben Arbeitsgang hergestellte Urkunde: 7,50 €