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Wohngeld - Hinweise Hennigsdorf

Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gezahlt. Wohngeld wird auf Antrag gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen und erfüllt sind. Anträge erhalten Sie in der Stadtverwaltung am Empfangstresen des Bürgerforums oder unter den bereitgestellten Downloads.

Hinweis: Um Wohngeld beantragen zu können, müssen Sie in der Stadt Hennigsdorf wohnen und gemeldet sein.

Das Wohngeld wird gewährt als:

  • Mietzuschuss für Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum,
  • Heimbewohner im Sinne des Heimgesetzes, Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus oder als
  • Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Als Formular steht Ihnen der Wohngeldantrag in Form eines Ertantrages / Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag (setzt eine bereits vorherige Beantragung voraus) zur Verfügung.

Der Anspruch auf Wohngeld hängt von folgenden drei Faktoren ab:

  • Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens (Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge) sowie
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Zum Jahreseinkommen zählen alle nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtigen Einkünfte sowie die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge.

Die Miete kann nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Diese bestimmen sich nach der Haushaltsgröße sowie dem örtlichen Mietenniveau.

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn Sie:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sowie Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb haben
  • eine Lohnersatzleistung /Arbeitslosengeld I sowie Krankengeld erhalten
  • eine Rente beziehen
  • die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) als Darlehen erhalten
  • Heimbewohner sind und Ihren Lebensunterhalt über eigenes Renteneinkommen decken können
  • Schüler, Auszubildender oder Student sind und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach abgelehnt wurden.

Ein Antrag kann nicht gestellt werden, wenn Sie Empfänger von Leistungen sind, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, wie

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.

Beziehen ein oder mehrere Familienmitglieder Ihres Haushaltes keine dieser genannten Leistungen und wurden sie auch nicht bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt, so besteht für diese Personen weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld. In diesem Fall kann derjenige, der den Mietvertrag für den Wohnraum unterschrieben hat oder Eigentümer des Wohnraumes ist, den Antrag auf Wohngeld für diese Personen stellen.

Erforderliche Unterlagen

Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen.

Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind.

Für den Erstantrag:

  • aktuelles vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • bei Mietzuschuss: Mietvertrag und die Höhe der aktuellen Miete (letzte Betriebskosten-abrechnung) - Mietänderungsschreiben
  • bei Heimbewohnern:  den Heimvertrag
  • bei Lastenzuschuss: den Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag); Grundsteuer-bescheid; Wohnflächenberechnung; Nachweis über die Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
  • Nachweis der Einnahmen aller im Haushalt lebenden Personen durch:  Verdienstnachweise – auch bei Nebentätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung, Minijob; Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld; Kurzarbeitergeld; Übergangsgeld; Krankengeld; Elterngeld; Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber); Arbeitslosengeld; Renten aller Art; Pensionen; Bürgergeld (SGB II); Grundsicherungs-/Sozialhilfeleistungen (SGB XII); Ausbildungsgeld; BAföG / BAB; Unterhalt / Unterhaltsvorschuss; Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen und Dividenden); Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Abfindungen; ausländische Einkünfte; sonstige Einnahmen wie z.B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit; Zuwendungen Dritter, die nicht im Haushalt leben
  • bei Selbständigen / Freiberuflern: letzte Einkommensteuererklärung, Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 4 Quartale vom Steuerberater, Nachweis der Zahlung für private Krankenversicherung und/oder einer privaten Rentenversicherung
  • letzte Einkommenssteuererklärung – als Nachweis evtl. erhöhter Werbungskosten ohne Arbeitgeberwechsel
  • Nachweis evtl. Schwerbehinderung / Pflegegrad
  • bei Rentnern: Nachweis der Erfüllung der Grundrentenzeiten
  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
  • Arbeitsvertrag bei Arbeitsaufnahme
  • Ausbildungsvertrag bei Auszubildenden
  • Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden
  • Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre
  • bei Zuzug nach Hennigsdorf die Negativbescheinigung der Wohngeldstelle, die für die vorherige Wohnanschrift zuständig war
  • bei Haushaltsmitgliedern aus EU-Staaten den Identitätsnachweis
  • bei Haushaltsmitgliedern aus Nicht-EU-Staaten den Aufenthaltstitel
  • bei Betreuten den Betreuerausweis bzw. die Vollmacht
  • Kita-Betreuungskostenbescheid
  • Kontoauszüge (fortlaufend) aller Haushaltsmitglieder der letzten 3 Monate
  • Kindergeldbescheid im Falle der Abzweigung

Für den Weiterleistungsantrag:

  • aktuelles vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • aktuelle Unterlagen / Nachweise analog Erstantrag bis auf bereits vorgelegte Verträge

Für den Erhöhungsantrag:

  • aktuelles vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • bei Mietzuschuss: aktuelle Miete – Mietänderungsschreiben (Betriebskostenabrechnung)
  • bei Lastenzuschuss: Grundsteueränderungsbescheid; Nachweis über die Veränderung bei Belastungen aus Kreditverträgen
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Nachweis bei Veränderungen der Schwerbehinderung
  • Nachweis bei Veränderung des Pflegegrades

Änderungsmitteilung:

  • Änderung der Bankverbindung
  • Betreuerwechsel
  • Änderung der Betreueranschrift
  • Umzug innerhalb Hennigsdorfs
  • Wegzug aus Hennigsdorf
  • Auszug eines Haushaltsmitglieds oder mehrerer Haushaltsmitglieder
  • Tod eines Haushaltsmitglieds oder mehrerer Haushaltsmitglieder
  • Einzug eines Haushaltsmitglieds oder mehrerer Haushaltsmitglieder
  • Geburt eines Haushaltsmitglieds oder mehrerer Haushaltsmitglieder
  • Änderung der Einkommensart (z.B. von Arbeitslosengeldbezug in Aufnahme einer Beschäftigung / Ausbildung / Rentenbezug; von Krankengeldbezug wieder in ein Beschäftigungsverhältnis / in Arbeitslosengeldbezug / Rentenbezug)
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • bei geändertem Einkommen
  • Änderung der Miete
  • Erhalt eines Grad der Behinderung (GdB) und / oder eines Pflegegrades
  • Wechsel ins Bürgergeld (SGB II) oder in die Sozialhilfe (SGB XII)
  • Nachweis bei Neuerfüllung von Grundrentenzeiten

Die Aufzählungen sind nicht abschließend in einzelnen Fällen können weitere Unterlagen benötigt werden.

Anträge

Die Anträge werden durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg bereitgestellt. Es sind keine Formulare der Stadt Hennigsdorf und wurden deshalb nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Andere erforderlichen Unterlagen werden individuell abgesprochen.

Mietzuschuss

Lastenzuschuss

Hinweise zum Wohngeldantrag

Hinweise zum Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss


Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Bei Umzug wird der Wohngeldbescheid für die bisherige Wohnung unwirksam.

Die Anträge und die dazugehörigen Unterlagen können per Mail oder Post eingereicht werden.

Hinweis:

Die Wohngeldbehörde prüft die Einkommen der Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen automatisierten Datenabgleich.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Wohngeld Änderung

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag: für Publikumsverkehr geschlossen

Telefonische und persönliche Erreichbarkeit nur während der Öffnungszeiten. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

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