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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Leistungsnummer: 99115005104002

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

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