Inhalt

10 - Hundespielplatz

Zu einer familienfreundlichen Stadt gehört für mich auch das Wohlergehen der Haustiere der Hennigsdorfer. Im gesamten Stadtgebiet und auf angrenzenden Flächen, z.B. im Wald herrscht Leinenzwang für Hunde. Artgerechte Hundehaltung gibt es jedoch nur, wenn sich das Tier nicht nur permanent angeleint im Freien bewegen darf, sondern auf einem ausreichend großen, vor Verkehr und anderen Gefahren sicheren Gelände, frei laufen und mit Artgenossen interagieren kann.

Der Hundeplatz ist Vereinsmitgliedern vorbehalten und unterliegt ebenfalls einem strikten Reglement der Nutzung. Auf Freiflächen, wie der Wiese gegenüber dem Hellweg-Baumarkt, werden die Hundehalter auch per Ordnungsgeld davon abgehalten, ihren Hunden soziale Kontakte und Freilauf zu ermöglichen.

Würde man nun beispielsweise hier den Zaun, durch nicht von Hunden zu öffnende Tore oder besser noch Schleusen (zwei Tore nacheinander), ergänzen und die Fläche vom Leinenzwang ausnehmen, auch vielleicht noch einen Abfallbehälter aufstellen und eine Hinweistafel zur Nutzung auf eigene Gefahr (wie an öffentlichen Badestellen üblich), wäre der Hundespielplatz schon fertig. Gelegentliche Rasenmahd muss auf der Fläche auch schon ohne eine solche Nutzung erfolgen, würde also keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Ein einfacher Parcours im Gelände (Tunnel, Hügel, Reifen) wäre ebenfalls noch möglich, aber nicht unbedingt nötig. Spielzeug wie Ball und Frisbee bringen die Hundehalter selbst mit, und während sie beobachten, wie die Tiere miteinander soziale Kontakte eingehen und sich austoben, können sie ebenfalls mit Hennigsdorfer Bürgern soziale Kontakte pflegen. Das wäre auf einem solchen Platz besonders einfach für alle Generationen und Schichten, ohne Kosten, festen Veranstaltungstermin oder Anmeldung zu jeder Zeit und auch bei schlechtem Wetter. Der Hund muss sowieso mal raus?!

 

Prüfergebnis der Stadt Hennigsdorf:

Der Vorschlag wird nicht befürwortet.

Die hier benannte Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Hennigsdorf und steht als Gewerbefläche zur Vermarktung an. Durch planungsrechtliche Festsetzungen ist der Zweck der Fläche (auch aller anderen Gewerbeflächen) bestimmt und damit eine andere Nutzung ausgeschlossen. Darüber hinaus wäre die Maßnahme auf Dauer (bis zur endgültigen Vermarktung) angelegt, was den Kriterien des Bürgerhaushaltes widerspricht. Die Folgekosten wären erheblich (7.800 €). Aufgrund des aktuellen hohen Reservierungsstandes für Gewerbeflächen besteht jederzeit das Risiko, dass die Fläche vermarktet wird.