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89 - Entsorgung dauerparkende Fahrräder

Entsorgung von Fahrrädern, die länger als 4 Wochen stehen. Kennzeichnung der Abholfrist ähnlich wie bei Autos. Bei Überschreitung der Abholfrist, wenn Eigentümer bekannt Rückgabe, wenn kein Eigentümer bekannt Fundbüro und anschließend Versteigerung für gemeinnützige Zwecke.

Prüfergebnis der Stadt Hennigsdorf: Der Vorschlag wird nicht befürwortet.


Die städtischen Abstellanlagen für Fahrräder werden regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert. Das Entfernen von Schrott-rädern ist nur in ganz seltenen Fällen erlaubt. Dazu zählen situationsbedingte Behinderungen und Gefährdungen von Passanten, insbesondere z. B. Rollstuhlfahrer. Angeschlossene, also gesicherte Fahrräder belegen eindeutig den sogenannten Eigentumsvorbehalt, unabhängig von der wirklichen Funktionstüchtigkeit. Wenn eine Stadt Fahrräder entfernen lässt, läuft sie Gefahr, dass das als Diebstahl und Sachbeschädigung mit Schadenersatzforderung zu werten ist (§ 958 Bürgerliches Gesetzbuch). Offensichtlich ausgeschlachtete Fahrräder wird die Stadt aber auch in Zukunft entfernen und entsorgen.