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99 - Schutz auf Schulweg

Leider werden immer wieder Kinder, die allein oder zu zweit unterwegs sind, von Fremden (z. B. aus dem Auto) angesprochen, auch aktuell wieder am 04.07.2017. Die Polizei wurde bereits über diesen Vorfall informiert.
Auf dem Weg von der Schule zum Hort sind weder die Schule noch der Hort zur Aufsicht der Kinder verpflichtet. Laut Gesetz sind in dieser Zeit die Eltern verantwortlich. Die Eltern, die ihre Kinder in den Hort geben müssen, sind aber in der Regel arbeiten, sonst müssten sie die Hortbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Das bedeutet leider, dass bereits die Erstklässler (Alter zwischen 5 und 7 Jahren) unbeaufsichtigt im Straßenverkehr unterwegs sind. Hier sollte z. B. durch Schülerlotsen oder durch eine Erweiterung der Aufgaben der Horterzieher die Möglichkeit geschaffen werden, dass Erstklässler zum Hort begleitet werden.

Prüfergebnis der Stadt Hennigsdorf: Der Vorschlag wird nicht befürwortet.


Offiziell sind für den Weg zwischen Schule und Hort die Eltern zuständig. Würde die Stadt Hennigsdorf eine autorisierte und haftungsrechtlich abgesicherte Person anstellen, würde bei 7-8 ersten Klassen das Budget des Bürgerhaushaltes nicht ausreichen.