Jeder Bürger kann Auskünfte aus ihn betreffenden Personenstandseinträgen (z.B. Geburtszeit) erhalten.
Die Register werden im Standesamt wie folgt aufbewahrt:
- Geburtsregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen finden Sie die Register im städischen Archiv im Alten Rathaus.
Gebühren
- bei Vorsprache und mündlicher Auskunft aus dem Register 5,00 €
- bei schriftlicher oder elektronischer Auskunft aus dem Register 8,00 €
- Auskunft aus den oder Einsicht in die Sammelakte 15,00 €