Nachbeurkundungen
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, gestorben oder hat dort die Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet, so kann der Personenstandsfall auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt nachbeurkundet werden.
Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte an die Standesbeamtinnen.
Gebühren
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/ begründeten Lebenspartnerschaft: 85,00 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist, je ausländisches Recht zusätzlich: 30,00 Euro
- Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 80,00 Euro
- Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland: 80,00 Euro
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.