Namenserklärungen
Folgende Namenserklärungen nehmen wir entgegen:
- Namensführung von Kindern
- Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens
- Namensführung nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Angleichungserklärungen
Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles sollte vor jeder Namenserklärung ein persönliches Beratungsgespräch mit den Standesbeamtinnen erfolgen.
Gebühren
Namenserklärung: 37,00 Euro
Bescheinigung über eine Namensänderung: 15,00 Euro