Inhalt


Namenserklärungen

Folgende Namenserklärungen nehmen wir entgegen:

  • Namensführung von Kindern
  • Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens
  • Namensführung nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
  • Angleichungserklärungen

Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles sollte vor jeder Namenserklärung ein persönliches Beratungsgespräch mit den Standesbeamtinnen erfolgen.

 

Gebühren

Namenserklärung:                                          37,00 Euro

Bescheinigung über eine Namensänderung: 15,00 Euro

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