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Nichtrauchendenschutzgesetz

Seit dem 01.01.2008 gilt im Land Brandenburg das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz - BbgNiRSchG). Demnach gilt das Rauchverbot unter anderem in allen öffentlichen Einrichtungen, Erziehungs-, Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen von Hotels, Gaststätten, Diskotheken, Einkaufszentren und anderen Gebäuden.

Die Rechtsgrundlage kann hier nachgelesen werden: BbgNiRSchG

 

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