Schülerbeförderung (Fahrtkostenzuschuss)
Jeder Schüler, der im Landkreis Oberhavel wohnt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beförderung sowie auf die Gewährung von Zuschüssen zu seinen Fahrtkosten.
Der Landkreis hat als Träger der Schülerbeförderung durch Satzung geregelt,
- wer Anspruch auf Bezuschussung hat,
- dass die Beförderung grundsätzlich mit dem öffentlichen Personennahverkehr stattfindet,
- wann die Beförderung mit einem anderen Verkehrsmittel möglich ist,
- in welcher Höhe Zuschüsse zu den notwendigen Fahrtkosten anerkannt werden.