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Gewerbezentralregisterauszüge

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister in Bonn können beim Fachdienst Allgemeine Ordnung/ Gewerbe gestellt werden, wenn Sie in Hennigsdorf einen Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet haben oder Ihr Firmensitz in Hennigsdorf ist. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn erteilt.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann eine juristische Person oder eine Personenvereinigung beantragen. Natürliche Personen (Einzelpersonenfirma oder GbR) beantragen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Bürgerbüro.

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
Auskunft an den Antragsteller
Auskunft an eine Behörde

Falls die Auskunft direkt bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck (z. B. Aktenzeichen) benötigt. Den Antrag auf Erteilung der Auskunft kann der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter stellen; andere Personen können den Antragsteller nicht vertreten.

Die Gebühren für die Auskunft belaufen sich auf 13,00 Euro.

 

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