Inhalt

Grundsicherung im Alter

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie beantragen, wenn Sie:

  • über 65 Jahre alt oder
  • über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
  • Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.
Zu dem Personenkreis zählen grundsätzlich auch behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind und wegen der Art und Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht arbeiten können. Die Stadt Hennigsdorf ist für die Grundsicherung nicht zuständig. Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte an die unten genannten des Landkreises Oberhavel.


Landkreis Oberhavel Fachdienst Leistungen nach SGB XII und Wohngeld
Frau Grahlmann
Adolf-Dechert-Straße 1
D-16515 Oranienburg
Telefon : (03301) 601479
 

Landkreis Oberhavel Fachdienst Hilfe in besonderen Lebenslagen
Frau Tein
Adolf-Dechert-Straße 1
D-16515 Oranienburg
Telefon : (03301) 601454
 

Landkreis Oberhavel Fachdienst Aussiedler und Asylbewerber
Frau Buchholz
Adolf-Dechert-Straße 1
D-16515 Oranienburg
Telefon : (03301) 601457
 

 

 

Fußbereich