Kirchenaustrittserklärungen
Für diese Dienstleistung ist die Stadt Hennigsdorf nicht zuständig, Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft kann beim Amtsgericht Oranienburg erklärt oder bei einem Notar abgegeben werden.
Für diese Dienstleistung ist die Stadt Hennigsdorf nicht zuständig, Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft kann beim Amtsgericht Oranienburg erklärt oder bei einem Notar abgegeben werden.