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Ordnungsangelegenheiten

Sie möchten auf einer Geburtstagsfeier ein Feuerwerk zünden, eine Sondernutzung beantragen oder Ihren Hund anmelden? Die Stadt Hennigsdorf ist Ansprechpartner für die Bereiche Ordnung, Gewerbe und Verkehr - für alle Einwohner, Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibenden.

 

Erkennung des Ordnungsamtes im öffentlichen Raum

Bitte beachten Sie, dass sich Mitarbeiter der Ordnungsbehörde durch das Tragen von blauer Dienstkleidung auszeichnen und dass diese stets in der Lage sind, sich durch ihren Dienstausweis auszuweisen.

Erscheint Ihnen die Situation merkwürdig, so versichern Sie sich bitte über deren Befugnis, indem Sie sich den Dienstausweis zeigen lassen und sich bestenfalls den Namen merken. So kann auch nachvollzogen werden, ob es sich tatsächlich um die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde handelt.

 

Verwarnung erhalten?

Natürlich ist es ärgerlich, wenn Sie einmal ein Ticket an Ihrem Fahrzeug haben oder von unserem Blitzer-Fahrzeug "erwischt" wurden. Gegen jedes Vergehen können Sie Einspruch einlegen, sodass wir anschließend das Verfahren erneut bearbeiten. Sie können sich aber ebenso im Vorfeld bei uns melden und wir erläutern Ihnen, warum genau wir Ihnen eine Verwarnung ausstellen mussten.

Zu schnelles Fahren ist die Unfallursache Nr. 1. Die Verkehrsüberwachung dient auch der Gefahrenabwehr. Aber auch auf den ruhenden Verkehr werfen wir einen Blick. Dabei geht es darum, Feuerwehreinfahrten freizuhalten, Gefahrenstellen zu beseitigen und ein Maß an Fahrzeugrotation auf Kurzzeitparkplätzen zu garantieren. Dies geht nur mit einem Mindestmaß an Überwachung. Und da die Kollegen nicht überall gleichzeitig sein können, haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit sich an den Innendienst zu wenden.

Parken mit dem Handy

An allen Parkscheinautomaten der Stadt Hennigsdorf ist es möglich, bargeldlos einen „Parkschein zu erwerben“ und somit genau die Parkzeit zu buchen. Für diejenigen, die das nutzen möchten, ist Kleingeld suchen künftig passé.

Das Handyparken ohne Zettelwirtschaft kann via Handy oder Smartphone in drei Varianten durchgeführt werden und funktioniert mit jedem handelsüblichen Gerät.

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Häufig gestellte Fragen

Welchen Hund muss ich beim Ordnungsamt anmelden?

Unbeachtlich der Rasse des Hundes, sind alle sog. 40/20-Hunde (Widerristhöhe mind. 40 cm oder Gewicht mind. 20 kg) beim Ordnungsamt anzuzeigen. Dazu melden Sie sich im Rathaus. Die Anmeldung geht schnell und unkompliziert!

Gilt in Hennigsdorf eine generelle Leinenpflicht für Hunde?

In Hennigsdorf gilt eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum, wobei die reißfeste Leine höchstens zwei Meter lang sein darf. Davon abweichend unterliegen die Länge der Leine und deren Ausgestaltung in den Wäldern keinen Vorgaben.

Davon gibt es auch eine Ausnahme. Die generelle Leinenpflicht gilt nicht in einem durch Beschilderung ausgewiesenen Hundeauslaufgebiet, mit der Besonderheit, dass dies für gefährliche Hunde nur in einem umzäunten Hundeauslaufgebiet und nur dann gilt, wenn dem Hund ein das Beißen verhindernder Maulkorb angelegt wird. Als Hundeauslaufgebiet gilt neben einer umzäunten ausgewiesenen Fläche auch eine solche, die ohne Umzäunung entsprechend ausgewiesen ist.

Wo befinden sich Hundeauslaufgebiete in Hennigsdorf?

In Hennigsdorf gibt es derzeit 5 Hundeauslaufgebiete: Gewerbegebiet Nord August-Conrad-Straße Richtung Havel (Bild 1), Grünzug Mittelgelände, westlich und östlich der Eduard-Maurer-Straße nördlich Internat OSZ (Bild 2) und Fläche zwischen „Shellwiese“ und Alstom an der Spandauer Allee gegenüber Gemeindeacker (Bild 3), Am Alten Walzwerk (Bild 4) und in Nieder Neuendorf zwischen Keilerweg und Triftweg (Bild 5). 

Diese Flächen wurden von der Stadtverordnetenversammlung als Hundeauslaufgebiete festgesetzt. Die Gebiete sind alle ausgeschildert.

    

Gilt in Hennigsdorf ein Maulkorbzwang?

Einem Hund, der im Sinne der HundehV des Landes Brandenburg als gefährlich gilt, ist über die Regelung der HundehV des Landes Brandenburg hinaus, nicht nur außerhalb des befriedeten Besitztums ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen, sondern auch dann, wenn sich der Hund in einem Hundeauslaufgebiet aufhält. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn der Hund an einer höchstens zwei Meter langen reißfesten Leine geführt wird.

Gibt es ein Mitnahmeverbot für Hunde?

Hunde dürfen auf Kinderspielplätze, Jugendfreizeitflächen (Bolzplätze, Ballspielflächen, Skateanlagen, Spielwiesen, BMX-Parks) und sonstige Sport- und Freizeitflächen, auf ausgewiesene Liegewiesen sowie an ausgewiesene öffentliche Badestellen  nicht mitgenommen werden.

Gibt es Hunde für die diese Regeln nicht gelten?

Ja, von diesen Regelungen sind

a) Diensthunde der Bundespolizei, des Zolls, der Bundeswehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Polizei;

b) Jagd- und Herdengebrauchshunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden;

c) Blindenführ- und Blindenbegleithunde, wenn der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwendungszweck des Hundes nachgewiesen wird

ausgenommen.

Darf ich mein Auto auf der Straße waschen?

Aufgrund des Umwelt- und Grundwasserschutztes ist es untersagt, Fahrzeuge oder Anhänger auf Verkehrsflächen oder in Grünlagen zu waschen, zu spülen oder in sonstiger Form zu reinigen. Bitte nutzen Sie dafür die vorgesehenen Plätze an Waschstationen (Tankstellen etc.)

Was kostet Parken im Stadtzentrum – Verbesserungen seit 2020

Die Brötchentaste, kostenfreies Parken, gilt seit Januar 2020 für 30 Minuten! Dazu müssen Sie nur die erste gelbe Taste von links am Parkautomaten drücken und den Parkschein, gut sichtbar, in den Frontscheibenbereich Ihres PKW legen.

Ab jetzt können Sie auch mit 5 Cent Münzen im 10 Minuten-Takt bezahlen oder einfach bis zum Betrag von 1,80 € selbst entscheiden, wie lange Sie, für wie viel Kleingeld parken wollen.

Die Parkhöchstdauer von max. zwei Stunden ist weiterhin geblieben und darf nicht überschritten werden!

Die zweite Möglichkeit neben der Bezahlung mit Bargeld wäre die Bezahlung mit der EC- Karte, wobei auch hier bereits an unseren Parkautomaten die kontaktlose WLAN Bezahlung möglich ist.

Auch die Handybezahlung bleibt bei den geänderten Gebühren weiterhin möglich.

Der Verwaltungsweg bei einer Ordnungswidrigkeit

Nach einer festgestellten Ordnungswidrigkeit erhält der Beschuldigte die Möglichkeit sich zum Sachverhalt zu äußern. Mit dieser Anhörung wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und stellt ein „Angebot“ der Stadt dar, ein Verwarngeld in einer bestimmten Höhe für eine begangene Ordnungswidrigkeit ohne weiteren Aufwand für die Beteiligten zu entrichten. Das Verwarngeld fällt deutlich geringer aus, als der eigentliche Bußgeldbescheid. Antworten Sie also stets auf unseren Brief. Hören wir nichts von Ihnen, wird grundsätzlich das Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Höhe des Verwarngeldes richtet sich nach dem bundesweit einheitlichen Verwarn- und Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es liegt somit im Ermessen des Beschuldigten, das „Angebot“ anzunehmen, oder im Bußgeldverfahren eine Klärung /Entscheidung herbeizuführen.

Im Bußgeldverfahren wird dann Ihr möglicher Einspruch geprüft und Ihnen die Entscheidung der ausstellenden Behörde mitgeteilt. Hierbei ist wiederum die Einstellung des Verfahrens oder die Weiterleitung zur gerichtlichen Entscheidung vorgegeben. Die mit der Ausstellung des Bußgeldbescheides zusätzlichen Gebühren und Auslagen sind im §107 Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt und somit ebenfalls bundesweit einheitlich vorgegeben.