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Sterbefallbeurkundungen

Sterbefälle in Hennigsdorf oder Oberkrämer werden in unserem Standesamt beurkundet. Sie sind innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Nach der Beurkundung werden die entsprechenden Sterbeurkunden ausgestellt.

Wurde durch die Angehörigen ein Bestatter beauftragt, so übernimmt dieser meist den Gang ins Standesamt.

Notwendige Unterlagen

  • vom Arzt ausgestellter Totenschein
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis/Reisepass

zusätzlich:

  • bei Verheirateten/in Lebenspartnerschaft: Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Verwitweten bzw. Geschiedenen: Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungs-/Auflösungsbeschluss

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.

 

Gebühren

Die Beurkundung eines Sterbefalls ist kostenlos. Für die Ausstellung von Urkunden fallen folgende Gebühren an:

  • Sterbeurkunde: 15,00 €
  • jede weitere, im selben Arbeitsgang hergestellte Urkunde: 7,50 €
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