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Trassenzustimmungen

Beim Neubau oder bei Veränderung an Medienleitungen bei Bestandsgebäuden (z. B. Gas, Strom, Wasser, Kabelfernsehen usw.) ist vor Baubeginn grundsätzlich eine Zustimmung der Stadt einzuholen. Der Antrag ist formlos mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Antragsteller: Fa.-Name, Anschrift, Tel.-Nr.
  • Art der Trasse: z. B. Gas-Trasse, Telekom-Trasse
  • Beizufügen ist grundsätzlich ein genauer Lageplan, aus dem die Neubautrasse oder die Veränderungstrasse ersichtlich wird

Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung nach Aufwand berechnet (25,30 € je angefangene halbe Stunde).

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