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Wahlen und Abstimmungen

Die Organisation und Durchführung von Wahlen erfolgt durch die Stadt Hennigsdorf. Sie fungiert dabei als Wahlbehörde. Aktuelle Informationen über anstehende Wahlen werden in amtlichen Bekanntmachungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Wahltermin veröffentlicht. Auch werden zu den Wahlen entsprechende "Extraseiten" auf dieser Homepage eingerichtet, in der Informationen vor der Wahl und Wahlergebnisse entsprechend präsentiert werden.

Die Wahlberechtigten werden in der Regel von der Stadt automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Jedem Wahlberechtigten wird ca. 3 Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Die Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht zur persönlichen Stimmabgabe in das Wahllokal kommen können, haben die Möglichkeit, die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Zu jeder Wahl werden mehrere amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht, um auf die maßgeblichen Bestimmungen und die zu beachtenden Fristen hinzuweisen.

Die Wahlbehörde ist somit für das Erstellen der Wählerverzeichnisse und der Wahlbenachrichtigungskarten sowie für die Ausgestaltung der Wahllokale und praktische Wahldurchführung in den Wahlbezirken zuständig. Wer an der jeweiligen Wahl teilnehmen will, muss in dem zugehörigen Wählerverzeichnis enthalten sein. Sofern die/der Wähler/in keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis enthalten ist, hat sich diese/r durch ein gültiges Personaldokument im Wahllokal auszuweisen.

Die Ansprechpartner, die konkreten Informationen zu den Wahlen und weiterführende Hinweise werden vor der jewiligen Wahl über Sonderseiten auf unserer Website bekanntgegeben.

 

 

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