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Wohnberechtigungsscheine

In der Stadt Hennigsdorf gibt es eine Vielzahl von Wohnungen, die Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Dabei handelt es sich um den sozialen Wohnungsbau bzw. Wohnraum, dessen Modernisierung oder Instandsetzung mit Fördermitteln bezuschusst wurde.

Diese geförderten Wohnungen sind einem Personenkreis vorbehalten, dessen Familieneinkommen je nach Art der Förderung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Die Bezugsberechtigung erhalten Sie durch Ausstellen einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) gemäß § 14 Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz –BbgWoFG). Dies kann im Bürgerbüro beantragt werden. Dort erhalten Sie ein Antragsformular.

Ob Sie für den Bezug einer Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen, erfahren Sie bei dem jeweiligen Vermieter bzw. im Bürgerbüro.

Eine Übersicht mit Vermietern geförderter Wohnungen ist ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich.

Notwendige Unterlagen

Nachweise aller Einnahmen der zum Haushalt rechnenden Personen
Ausgefüllter und von allen mitziehenden Personen über 18 Jahre unterschriebener Antrag

Antrag

Der Antrag wird durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg bereitgestellt. Es ist kein Formular der Stadt Hennigsdorf und wurde deshalb nicht auf Barrierefreiheit geprüft.

Gebühren

  • Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen: 15,00 €
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