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Zufahrten (Genehmigung)

Private Grundstücke sollten über eine Grundstückszufahrt mit der anliegenden öffentlichen Straße verbunden werden. Dafür muss die Stadt Hennigsdorf als Eigentümerin der Straße ihr Einverständnis erklären. Dabei spielt es keine Rolle, ob zwischen dem Anliegergrundstück und der Fahrbahn ein Geh- und Radweg liegt, oder ob die Fahrbahn direkt an das Grundstück angrenzt. Soll eine Zufahrt erstmalig erstellt, eine vorhandene Zufahrt verändert oder verlegt werden, so ist das Einverständnis der Stadt Hennigsdorf in jedem Fall vor Beginn der Bauarbeiten einzuholen.

Notwendige Unterlagen zur Beantragung

Der Antrag ist formlos mit folgenden Angaben einzureichen.
Antragsteller: Name, Vorname
Wohnanschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Telefonnummer: Festnetz & Mobil
Grundstücksanschrift: falls von der Wohnanschrift abweichend
Grundstück: Flur und Flurstück

Beizufügen ist eine Lageplan (bitte Maßstab angeben). Im Lageplan ist die Zufahrt und der Zugang einzuzeichnen.

Die Standardmaße einer Einfahrt lauten

  • Zufahrt bis 3,00 m breit
  • Zugang bis 1,20 m breit
  • Zufahrt / Zugang bis 4,20 m breit

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühren betragen je angefangene halbe Stunde 25,30 € - Bearbeitungsaufwand (gemäß Verwaltungsgebührenssatzung der Stadt Hennigsdorf).

 

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