Kindertagesstätten - Vergabe von Kitaplätzen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege.
Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn die familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.
Antragstellung Kita-Platz
Der Antrag auf Kindertagesbetreuung wird bis spätestens 31.05. des laufenden Jahres für das folgende Schuljahr gestellt. Später eingehende Anträge werden berücksichtigt, wenn die Eltern den Antrag aus sachlichem Grund nicht fristgerecht stellen konnten und freie Plätze vorhanden sind.
Essensgeldermäßigung
Liegen für die Teilnahme am Mittagessen von Kindern, deren Eltern/Personensorgeberechtigten Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, Kostenübernahmeerklärungen für die Mehraufwendungen durch das zuständige Jobcenter vor, so beträgt der zu entrichtende Eigenanteil 0,50 EUR je Mittagessen.
Kündigung des Kita-Platzes
Der Kita-Platz kann durch die Eltern jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis, dass die Eltern und das Kind mit Hauptwohnsitz in Hennigsdorf gemeldet sind (Ausweis oder Meldebescheinigung)
- für Kinder unter 1 Jahr bzw. in der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe Nachweis des Arbeitgebers, der Ausbildungsstätte o. ä.
Kosten & Gebühren
Die Antragstellung ist selbstverständlich kostenfrei. Die Kita-Beiträge sind gestaffelt nach dem Elterneinkommen, dem Alter der Kinder und dem Betreuungsumfang. Sie sind in der Kindertagesstättensatzung der Stadt Hennigsdorf geregelt.
Öffnungszeiten
Downloads
Satzung zur Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Räumen in Kindertagesstätten (PDF, 19 kB, Beschluss 0016/2001, 14.03.2001)
Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege (PDF, 48 kB, Beschluss 0057/2010, 19.05.2010)
Kindertagesbetreuung - Kitawechsel (PDF, 137 kB)
Kindertagesbetreuung - Erklärung Elterneinkommen (PDF, 247 kB)
Kindertagesbetreuung - Arbeitgeberbestätigung (PDF, 172 kB)
Kindertagesbetreuung - Änderung Betreuungszeit (PDF, 142 kB)
Kindertagesbetreuung - Personensorgerecht (PDF, 168 kB)
Kindertagesbetreuung - Antrag Kitaplatz (PDF, 205 kB)
Kindertagesbetreuung - Kündigung (PDF, 144 kB)
Essengeldsatzung (PDF, 75 kB, Beschluss 0014/2019, 27.02.2019)