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Ausübung des Wahlrechts

 

Aktives Wahlrecht bedeutet das Recht, wählen zu dürfen.

 

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl ist, wer am Wahltag

  • Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Wahlkreis teilnehmen, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

  •   durch Briefwahl oder
  •   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises.

 

Wählerverzeichnis

In einem gemeinsamen Wählerverzeichnis für die Bundestags- und Bürgermeisterwahl werden alle Bürger erfasst, die am 13.08.2017 in Hennigsdorf angemeldet sind und die aktiven Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte beachten Sie einige Verhaltensregeln bei einer Wohnsitzänderung nach dem 13.08.2017:

Umzug innerhalb der Stadt

Sie werden in dem Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahllokales geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und/oder die Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

 

Wegzug aus Hennigsdorf

Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag aus Hennigsdorf weg und zieht in eine andere Gemeinde/Stadt der Bundesrepublik Deutschland, wird sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl der Zuzugsgemeinde eingetragen, sofern sie sich bei der neuen Meldebehörde anmeldet. Die Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl erlischt.

 

Zuzug nach Hennigsdorf

Eine wahlberechtigte Person, die nach dem Stichtag nach Hennigsdorf zieht und sich bei der Meldebehörde Hennigsdorf (Bürgerbüro) anmeldet, wird ins Wählerverzeichnis von Hennigsdorf auf Antrag aufgenommen und im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde gestrichen. Dies gilt für die Bundestagswahl. Auf Antrag kann die Person auch die Wahlberechtigung zur Bürgermeisterwahl erlangen.