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Hinweis Kampfmittelverdachtsfläche

Das gesamte Stadtgebiet von Hennigsdorf gilt als Kampfmittelverdachtsfläche. Für jeden Bauantrag (auch Nutzungsänderungsanträge) ist daher eine aktuelle Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich.

Die Bescheinigung ist nichtzwingend mit dem Bauantrag einzureichen, muss jedoch dann spätestens bis zum Ablauf der gesetzten Frist vorliegen. Die Bescheinigung sollten Sie rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate betragen kann.

Der Antrag ist bei der Polizei Brandenburg zu stellen. Weitere Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte direkt an die Polizei Brandenburg.