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Verkehrsplanung

Weniger Lärm, Tempo-30-Zonen, ein Konzept für Fußgänger und Radfahrer, bessere Bus- und Bahnverbindungen und die Führung des Autoverkehrs auf den Hauptstraßen

Das hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Verkehrsentwicklungsplanung 2010 beschlossen. Aber auch die Lärmminderungsplanung nahm in den letzten Jahren einen bedeutenden Stellenwert ein. Für die stark belasteten Hauptverkehrsstraßen hat die Stadt in den letzten Jahren sogenannte „Lärmaktionspläne“ erarbeitet, die Maßnahmen enthalten, die die Lärmbelastungen der Anwohner reduzieren sollen.

Im Zeitraum 2008 - 2010 wurden außerdem für fünf Wohngebiete Parkraumkonzepte bzw. Parkraumbewirtschaftungskonzepte erarbeitet.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.08.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, einen „Masterplan E-Mobilität“ für das Stadtgebiet Hennigsdorf zu erstellen. Der Masterplan E-Mobilität – Ladeinfrastruktur wurde am 15.06.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Entsprechend der Handlungsempfehlung im Masterplan E-Mobilität soll sowohl die Errichtung, als auch der Betrieb durch Dritte erfolgen.
Die Umsetzung ist in 2 Phasen geplant. In der 1. Phase bis 2023 sollen 18 Ladestationen und in der 2. Phase bis 2026 weitere 17 Ladesäulen errichtet werden.

Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur

  • Auf der Grundlage des Projektbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung wird im Jahr 2022 der grundhafte Ausbau der Friedrich-Wolf-Straße (breitere Gehwege auf beiden Straßenseiten, weniger Stellplätze, barrierefreie Querungsmöglichkeiten) durchgeführt. Ein Grund dafür ist der sanierungsbedürftige Zustand der Fahrbahn und die zu geringe Breite bzw. das teilweise Fehlen von Gehwege. Nach dem Ausbau stehen barrierefreie durchgehende und breitere Gehwege zur Verfügung. Der Radverkehr in der bestehenden Tempo-30-Zone auf der Fahrbahn geführt. 

    Eine bessere Anbindung des Wohngebietes Hennigsdorf Nord an den ÖPNV wird durch die Linienänderung der Buslinie 809 erreicht. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme in der Friedrich-Wolf-Straße werden deshalb zwei barrierefreie Bushaltestellen errichtet. Dadurch wird auch die Erreichbarkeit des ansässigen Seniorenwohnparks und des neuen Ärztehauses verbessert. Der Straßenbau in der Friedrich-Wolf-Straße wird voraussichtlich noch im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

  • Im Rahmen des Citymanagements in der Innenstadt von Hennigsdorf organisiert die Stadt den kostenfreien Verleih eines Lastenrades für ihre Bürgerinnen und Bürger. 

    Außerdem stellt die Stadtverwaltung Hennigsdorf den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Jahr neben den bereits vorhandenen Diensträdern mit elektrischer Unterstützung (Pedelecs) zwei E-Scooter für Dienstgänge bereit. 

    Im Rahmen des Masterplanes E-Mobilität, erstellt durch das Klimakompetenzzentrum in Hennigsdorf, wurde 2021 die Bedarfsermittlung für E-Ladesäulen im Stadtgebiet beschlossen. Bis Juni 2023 werden nun gemäß der Planung in der ersten Umsetzungsphase insgesamt 18 E-Ladesäulen errichtet. Weitere E-Ladesäulen sollen in einer zweiten Phase nach erfolgter Evaluierung in Abhängigkeit der Nachfrage bis 2026 entstehen.

  • Im Jahr 2021 konnte die Stadt Hennigsdorf mit fast 576 Teilnehmenden und 106.000 Kilometer den 3. Platz im Brandenburgvergleich erradeln. Mit 92 zusätzlichen Teilnehmenden und 10.000 km mehr als 2020 wurde Hennigsdorf mit großem Abstand die fahrradbegeistertste Kommune im Kreis Oberhavel. Auch 2022 wird das Stadtradeln wieder von der Stadtverwaltung Hennigsdorf organisiert. Teilnehmende sind aufgefordert im Aktionszeitraum vom 27.08. bis 16.09.2022 möglichst viele Kilometer mit dem Rad zurückzulegen.

  • Zur Vermeidung von Fahrraddiebstählen bietet das Polizeirevier Hennigsdorf in Kooperation mit der Stadtverwaltung Hennigsdorf auch in diesem Jahr wieder eine Fahrradcodierung an. Am 13.09.2022 zwischen 14 und 18 Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei ihre Räder codieren lassen. Hierbei wird eine Zahlen- und Buchstabenkombination in den Fahrradrahmen eingefräst. Somit ist das Fahrrad nach Verlust oder Diebstahl rückverfolgbar. 

  • Auf der Grundlage des 2020 beschlossenen Parkraumkonzeptes für das Wohngebiet Cohnsches Viertel wurde in einem Teil des Gebietes Bewohnerparken kombiniert mit Kurzzeitparken eingeführt. Damit soll einerseits eine Verbesserung der Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden erreicht werden und andererseits Besuchenden, sowie Kundinnen und Kunden des Stadtzentrums das Parken für bis zu 2 Stunden ermöglicht werden. Dadurch wird das Dauerparken von Pendlern verhindert und Parksuchverkehre werden weitestgehend vermieden.

Lärm ist unerwünschter Schall, der stören, gefährden, benachteiligen oder belästigen kann. Jeder Mensch empfindet Lärm anders. Starke Lärmeinwirkungen oder dauerhafter Lärm können sogar krank machen oder die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen, denn Lärm löst im Körper Stress aus. Die häufigste Lärmquelle ist der Straßenverkehr.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerun. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestelt

Seit dem Jahr 2005 ist auch die Stadt Hennigsdorf verpflichtet, für stark belastete Verkehrsstraßen Lärmaktionspläne zu entwickeln.  

Vierte Stufe

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2023 – 4. Runde
Die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 25. Oktober 2023. Alle Hennigsdorferinnen und Hennigsdorfer sind dazu aufgerufen sich bis zum 27. November 2023 mit ihren Vorschlägen und Anregungen zu den Belastungsachsen aktiv in die Planung einzubringen.

Die Hinweise und Anregungen können als schriftliche Beiträge per E-Mail an die Fachdienstleiterin Andrea Harupa per E-Mail unter aharupa@hennigsdorf.de geschickt werden. Aber auch auf dem Postweg ist das möglich. Die Ergebnisse der Mitwirkung werden im weiteren Verfahren überprüft und abgewogen, das heißt auf ihre Bedeutung für die Gesamtplanung hin untersucht. Die Hinweise aus dem Mitwirkungsverfahren werden im Lärmaktionsplan dokumentiert, und die Öffentlichkeit erhält über die getroffenen Entscheidungen Kenntnis. In einer zweiten Phase erhält die Öffentlichkeit noch einmal die Möglichkeit, sich zum beschlussfähigen Lärmaktionsplan zu äußern. Pressmeldung vom 20.10.2023

Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg

 

Dritte Stufe

Der Lärmaktionsplan 2018 - 3. Stufe ist am 30.05.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Auslegung beschlossen worden. Die öffentliche Auslegung fand vom 11.06.2018 bis 12.07.2018 statt. Nach Abwägung aller eingegangenen Hinweise wurde nun der Plan  in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2018 vorgelegt und beschlossen.  

Anlagen zum Lärmaktionsplan 3. Stufe

 

Zweite Stufe

In der zweiten Stufe wurde ein Lärmaktionsplan für alle Straßenzüge mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV* 8.200 Kfz) erstellt (Lärmaktionsplan 2013, 2. Stufe). Der Beschluss über die Abwägung und den Lärmaktionsplan wurde am 11.09.2013 in der Stadtverordnetenversammlung gefasst.

Erste Stufe

Zunächst wurden in einer ersten Stufe bis 18. Juli 2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr (DTV* - Durchschnittlicher Tagesverkehr 16.400 Kfz) berücksichtigt. Dieser Wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.12.2008 beschlossen.

Die Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Hennigsdorf wurde erstmalig parallel zur Flächennutzungsplanung erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung am 24.09.1997 als Grundlage für die verkehrliche Entwicklung der Stadt Hennigsdorf beschlossen.

Bis 2010 wurden wesentliche Teile der Verkehrsentwicklungsplanung von 1997 umgesetzt. Das erforderte eine Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt. Am 10.11.2010 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der strategische Verkehrsentwicklungsplan 2010 beschlossen.

Durch die Entwicklung des Stadtzentrums in den letzten 20 Jahren hat sich im gesamten Bereich um den Bahnhof ein hoher Parkraumbedarf entwickelt. Aber auch in den größeren Wohngebieten ist der Parkdruck deutlich spürbar. Hier war es erforderlich das Parken zu ordnen, Parkraumpotentiale aufzuzeigen und die grünen Innenhofbereiche zu schützen. 

Aus diesem Grund wurden für das Stadtzentrum, das Rathenauviertel, das Cohnsche Viertel, das Postviertel und Hennigsdorf Nord Parkraumkonzepte erarbeitet. Gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen wird kontinuierlich an der Umsetzung der Parkraumkonzepte gearbeitet.

Um allen Nutzergruppen (Bewohnern, Berufspendler, Kunden, Besuchern, Geschäftsleuten) Parkraum zur Verfügung stellen zu können, sind Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen wie gebührenpflichtiges Parken, Bewohnerparken bzw., zeitbegrenztes Parken erforderlich. Diese Maßnahmen wurden auf der Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes Zentrum umgesetzt. 

Parkraumkonzepte und Parkraumbewirtschaftungskonzepte dienen der zielnahen Befriedigung der Parknachfrage und zur Reduzierung des Parksuchverkehrs.

 

Parkraumkonzept Teil I Hennigsdorf Nord

Rückblick: Parkraumkonzept Hennigsdorf Nord 2008

Parkraumkonzept Teil II Cohnsches Viertel

Rückblick: Parkraumkonzept Teil II Cohnsches Viertel 2009

Parkraumkonzept Teil III Rathenauviertel

Rückblick: Parkraumkonzept Teil III Rathenauviertel 2010

Parkraumkonzept Teil IV Zentrum (Postviertel und östliches Zentrum)

Rückblick: Parkraumkonzept Teil IV Zentrum 2011

Parkraumkonzept Teil V Paul-Schreier-Viertel

Die Landesstraße 172 ist die einzige Verbindung in Richtung Berlin Spandau und führt durch den in den vergangenen Jahren sich entwickelten neuen Wohnstandort Nieder Neuendorf.

Ein zentrales Verkehrsziel in Nieder Neuendorf ist die Entlastung des Ortskerns vom Verkehr und Lärm. Durch eine veränderte Trassenführung würde der Ort vom steigenden Verkehr entlastet werden. Das ist bisher nicht geschehen, bleibt aber ein wichtiges Ziel und ist auch im Flächennutzungsplan der Stadt Hennigsdorf so dargestellt.

Die lange geforderte und von der Stadt Hennigsdorf favorisierte Variante einer Ortsumfahrung von Nieder Neuendorf ist im Landesstraßenbedarfssplan 2010 nicht enthalten und kann deshalb nicht umgesetzt werden. 

Die Stadt möchte für Fußgänger und Radfahrer bessere Möglichkeiten schaffen, um auch vielbefahrene Straßen sicher zu überqueren. Die Grundlagen dafür hat die Stadt bereits mit dem strategischen Verkehrsentwicklungsplan 2010 beschlossen.

Die vorliegenden beschlossenen Querungskonzepte für Fußgänger und Radfahrer werden sukzessive umgesetzt.

Die enthalten nicht nur Vorschläge für mögliche Querungsanlagen, sondern auch viele andere Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer in unserer Stadt, wie das Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz, das Öffnen von Einbahnstraßen und Sackgassen für den Radverkehr oder die Errichtung neuer Fahrradabstellanlagen.