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Rathenauviertel

Das "Rathenauviertel“ in Hennigsdorf wurde ab 1910 als Arbeiterwohnhaus-Projekt der AEG auf einer ca. 13 ha großen Fläche gegenüber dem Werksgelände nach Plänen des Architekten Peter Behrens errichtet. Ab 1920 führte dann Jean Krämer den Ausbau der Siedlung fort. Mit dem Bau der Wohnungen wurde 1923 der Rathenaupark angelegt.

Das Rathenauviertel ist ein charakteristisches und qualitätsvolles Beispiel einer Werkssiedlung des frühen 20. Jahrhunderts.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.11.1993 wurde das "Rathenauviertel" als Denkmalbereich unter Schutz gestellt. Alle Veränderungen und Maßnahmen benötigen daher eine denkmalrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis (§ 9 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz). Der am 14.07.1999 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Denkmalpflegeplan "Rathenauviertel" bildet die Grundlage für die weitere denkmalgerechte Gestaltung der Außenanlagen in diesem Viertel.