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Digitale Rechnungen

Übermitteln Sie uns als Dienstleister*innen oder Partner*innen der Stadt Hennigsdorf Ihre Rechnung ganz einfach in elektronischer Form.

Neben dem Postversand bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Rechnungen in digitaler Form zu übermitteln. Mit dem elektronischen Rechnungsversand sparen wir nicht nur Papier- und Toner sondern auch Portokosten, Transportwege und Zeit. Der sparsamere Umgang mit Ressourcen und der geringere CO2-Ausstoß haben auch einen positiven Nachhaltigkeitseffekt. Entscheiden Sie selbst, in welcher digitalen Form Sie uns Ihre Rechnung zukommen lassen wollen.

 

Die E-Rechnung

Die Stadt Hennigsdorf ist im fiskalischen Bereich als Unternehmen tätig. Durch das Wachstumschancengesetz sind wir damit dazu verpflichtet, E-Rechnungen von inländischen Unternehmen zu empfangen.  

E-Rechnungen können kostenlos an die Stadtverwaltung Hennigsdorf über die zentrale OZG-konforme Rechnungseingangsplattform eingereicht werden. 

Der Rechnungssender richtet auf der Plattform ein kostenfreies Nutzerkonto ein. Es können dann Rechnungen durch Web-Erfassung, Upload, E-Mail oder PEPPOL übermittelt werden. Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten. Ausführliche Hilfestellungen finden Sie hier

  • Die Leitweg-ID der Stadtverwaltung Hennigsdorf lautet: 12-12992262160087-70

Pflichtinformationen

Einzutragen in Elementen einer E-Rechnung

Leitweg-ID

BT-10

Bankverbindung

Bei Überweisung: BG-17 (BT-84 bis 86) Bei Lastschrift:

BG-19 (BT-89 bis 91)

(BG= Business Group bzw. Gruppe von Informationselementen)

Zahlungsbedingungen

BT-20 und/oder BT-9

E-Mail

BT-43

Bestellnummer (sofern durch Auftragsgeber bekannt gegeben)

BT-13 (Bitte unbedingt angeben; andernfalls kann die E-Rechnung durch die Stadtverwaltung nicht zugeordnet und daher abgelehnt werden.)

** BT= Business Term bzw. Informationselement = BT-Felder und BG-Gruppen dienen der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung der Informationselemente in einer Rechnung

Bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen ist ein zusätzlicher Versand der gleichen Rechnung nicht zulässig. Ist es inländischen Unternehmen nicht möglich, E-Rechnungen an die Stadt Hennigsdorf zu senden, so kann bis zum 31.12.2027 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, eine sonstige Rechnung (Papier- oder PDF-Rechnung) an die Stadtverwaltung zu senden.

Für die Übermittlung einer Rechnung im PDF-Format ist folgende E-Mailadresse zu verwenden: rechnung@hennigsdorf.de.